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Logo-Wettbewerb der Deutschen Bläserjugend

Neues Logo – Neuer Auftritt

Im Zuge der Weiterentwicklung unseres Erscheinungsbildes sucht die Deutsche Bläserjugend (DBJ) ein neues Logo.

Wer sind wir?

Die DBJ ist die Jugendorganisation der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV). Sie ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und der bundesweite Dachverband für die musikalische Kinder- und Jugendarbeit. Sie vertritt ca. 350.000 Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 26 Jahren in ungefähr 10.000 Blasorchestern, Spielmanns- und Fanfarenzügen sowie weiteren musiktreibenden Vereinigungen. Sie ist der Zusammenschluss von 22 Mitgliedsverbänden aus ganz Deutschland.

Dafür steht die DBJ:

Überfachliche Kompetenz
Die DBJ bietet Kurse und Arbeitstagungen zu aktuellen Themen der Kinder- und Jugendarbeit von bundeszentraler Bedeutung an.

Fachliche Kompetenz
Die DBJ fördert die musisch-kulturelle Kinder- und Jugendarbeit und entwickelt diese in Zusammenarbeit mit Verbänden und Institutionen weiter.

Förderung, Beratung und Begleitung
Die DBJ ist Zentralstelle für Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes und leitet dadurch Fördermittel für qualifizierte internationale Jugendbegegnungen an die Mitgliedsvereine weiter. 

Die DBJ ist Träger für den Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung. Die pädagogische Begleitung der Freiwilligen steht dabei im Mittelpunkt der Arbeit. Zudem berät die DBJ interessierte Einsatzstellen und potenzielle Freiwillige.

Starkes Ehrenamt 
Die Mitgliedsstrukturen der DBJ werden nahezu vollständig durch ehrenamtliches Engagement getragen.

Jugendpolitik und Vernetzung 
Jugendpolitisches Handeln zählt zum Kerngeschäft der DBJ als die Interessensvertretung junger Musiker_innen gegenüber Politik und Verwaltung.

Wettbewerb

inhaltliche Anforderung an das Logo:

  • Logo soll in drei Versionen erstellt werden:
    eine Version mit Schriftzug „DBJ“
    zweite Version zusätzlich mit Wortmarke „Deutsche Bläserjugend“
    dritte Version ohne Text
  • Logo kann weitere Elemente enthalten
  • Logo soll farbig, graustufen und schwarz/weiß kompatibel sein: 
    einfarbig druckbar (z.B. Stempel)
  • muss als positive und negative Umsetzung erkennbar bleiben
  • Logo soll max. 3 Farben enthalten
  • Logo soll jugendlich dynamisch, schlicht, zeitlos sein
  • Logo soll mit Wiedererkennungswert gestaltet sein
  • Schrift muss zu Schriftart Arial passen und lizenzfrei sein 

Technische Anforderung: 

  • druckbar als PDF mit sehr guter Auflösung
  • möglichst auch als Vektorgrafik bzw. in weiteren druckbaren Formaten
  • wenn als Farb-Logo gestaltet: zusätzlich eine Fassung in schwarz/weiß und graustufen

Gewinn:

  • Der_die Gewinner_in erhält 400€. Des Weiteren werden 4×50€ an die weiteren Plätze vergeben.
  • Der_die Gewinner_in wird durch Beschluss der Jury ermittelt.
  • Sollte keiner der eingereichten Entwürfe auf Zustimmung der Jury stoßen, behält sich die DBJ das Recht vor, keinen Preis zu vergeben.

Einsendung:

  • max. drei verschiedene Logos pro Person
  • jeweils mit entsprechender Erläuterung zum Logo und der damit verbundenen Idee
  • Angabe von Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort
  • Einsendung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Einsendeschluss ist der 02.12.2018.

Bekanntgabe:

Die Entscheidung wird im Januar 2019 getroffen und der_die Gewinner_in wird anschließend durch die DBJ informiert. Das Logo wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Teilnahme:

  • Es ist ein offener Wettbewerb. Alle natürlichen Personen dürfen teilnehmen.
  • Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Aufwendungen, die im Rahmen der Erstellung und Teilnahme entstehen, werden nicht erstattet.
  • Durch die Einsendung von Vorschlägen werden die Teilnahmevoraussetzungen akzeptiert. 

Jury:

Die Jury besteht aus dem Vorstand der DBJ und den hauptamtlich Angestellten der DBJ.

Rechte:

  • Die Teilnehmenden müssen allein die ausschließlichen Urheber_innen ihrer Entwürfe sein.
  • Es darf bei allen Entwürfen kein Verstoß gegen Urheber-/Marken- oder sonstiges Recht vorliegen.
  • Der_die Teilnehmer_in versichert, dass er_sie frei über die Entwürfe und die Rechte daran verfügen kann und diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind.
  • Die Entwürfe dürfen während des Wettbewerbs nicht anderweitig veröffentlicht werden.
  • Der_die Gewinner_in räumt das unentgeltliche und ausschließende Recht der DBJ an den Entwurf ein, sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt alle Nutzungs- und Verwertungsrechte.
  • Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst alle Nutzungsarten, die erforderlich sind, um der DBJ die Verwertung zu ermöglichen, insbesondere das Vervielfältigungsrecht gem. § 16 UrhG, das Verbreitungsrecht gem. § 17 UrhG, das Ausstellungsrecht gem. § 18 UrhG und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG.
  • Die DBJ ist außerdem berechtigt, den Entwurf zu bearbeiten und/oder umzugestalten. Die vorgenannten Nutzungsrechte bestehen dann auch am Ergebnis der Bearbeitung bzw. Umgestaltung.
  • Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Datenschutz:

Die erfassten Daten und Einsendungen werden spätestens 6 Monate nach der Entscheidung gelöscht, sofern die Einsendung nicht zum Gewinn geführt hat. Die Daten werden nur für den Zweck der Durchführung des Wettbewerbes gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Der Name des_der Gewinners_in werden im Internet (Homepage, Soziale Medien) und als Pressemitteilung nach Entscheidung öffentlich bekannt geben.

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